Die geschäftlichen Beziehungen der Vertragspartner unterliegen
auch für alle zukünftig zwischen den Vertragspartnern geschlossenen
Verträge den nachstehenden
Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
Diese Bedingungen gehen - auch ohne ausdrücklichen zusätzlichen
Widerspruch - entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Kunden
vor.
Anderslautende Vereinbarungen und Nebenabsprachen bedürfen der
schriftlichen Bestätigung.
P r e i s e: Die Listenpreise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Sie beinhalten die Kosten für eine einfache Papierverpackung,
jedoch keine Kosten für Außenverpackungen oder Verpackungen
nach besonderer Vorschrift. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt.
Porto und Versandkosten, sowie Kosten für eventuelle Transportversicherung
sind in den Priceen nicht enthalten.
L i e f e r u n g: Der Versand der Ware geschieht auf Kosten und Gefahr
des Kunden. Falls keine besonderen Versendungsformen vereinbart werden,
wählt die Firma VOMM nach bestem Ermessen, jedoch ohne Verpflichtung
den kostengünstigsten Versandweg. Die durch besondere Wünsche
entstehende Mehrfracht geht zu Lasten des Kunden. Für Kleinaufträge
unter 50 € steht es der Firma VOMM frei eine zusätzliche
Bearbeitungsgebühr von 5,50 € zu erheben. Liefermöglichkeiten
bleiben der Firma VOMM vorbehalten, die auch keine Verpflichtung zur
Einhaltung der genannten Lieferzeiten übernimmt. Die Firma VOMM
ist jedoch bemüht, die genannten Lieferzeiten einzuhalten.
B e a n s t a n d u n g e n: Offensichtliche Mängel der gelieferten
Ware berücksichtigt die Verkäuferin nur, wenn sie längstens
innerhalb von einer Woche angezeigt werden. Die Mitteilung hierüber
muß nachweislich innerhalb dieser Frist abgesandt oder mündlich
bzw. telefonisch zugeleitet worden sein.
Bei begründeten Mängelrügen ist die Firma VOMM nach
ihrer Wahl zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
Wandlung des Kaufvertrages oder Minderung des Kaufpreises können
nicht verlangt werden. Schadensersatzansprüche aller Art, insbesondere
auch solche für mittelbare Schäden, sind ausgeschlossen.
Bei einem Fehlschlagen der Nachbesserungen bzw. Ersatzlieferung besteht
für den Kunden das Recht, den Vertrag rückgängig zu
machen bzw. den Kaufpreis angemessen herabzusetzen.
Bei Mängel an fremdbezogenen Produkten ist die Firma VOMM berechtigt,
unter Abtretung ihrer eigenen Gewährleistungsansprüche den
Kunden zunächst zur Durchsetzung seiner Gewährleistungsansprüche
an den Lieferanten der Firma VOMM zu verweisen.
Für Waren die ohne Zustimmung der Firma VOMM zurückgesandt
werden, ist jede Haftung ausgeschlossen.
H ö h e r e G e w a l t: Ein Ereignis höherer Gewalt berechtigt
die Verkäuferin, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und
eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben, oder ganz oder wegen
des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrage zurückzutreten.
Als höhere Gewalt in diesem Sinne gelten auch: Krieg, Grenzsperre,
Streiks sowohl im eigenen als auch in einem für die Rohstofflieferung
in Betracht kommenden Unternehmen, Beförderungsschwierigkeiten
durch fehlende Transportmöglichkeiten, Feuer, Verkehrshindernisse
und -störungen. Einschränkung oder Einstellung des Betriebes
oder Zufuhr von Rohstoffen, kurz alle Umstände, welche die Herstellung
der Ware beschränken oder unmöglich machen.
E i g e n t u m s v o r b e h a l t: Die Lieferung der Ware erfolgt
unter Eigentumsvorbehalt gemäß § 455 BGB mit der Maßgabe,
daß die Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher,
auch künftiger Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit
dem Kunden - also bis zum völligen Saldenausgleich oder bis zur
vollen Einlösung in Zahlung gegebener Wechsel oder Scheck - Eigentum
der Firma VOMM bleibt.
Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang
zu veräußern. Er tritt aber schon jetzt alle ihm aus der
Weiterveräußerung der Ware gegen seine Abnehmer zustehenden
Forderungen an die Verkäuferin in Höhe der dann noch dieser
gegenüber bestehenden Kaufpreisschuld ab. Auf Verlangen der Verkäuferin
ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung seinem Abnehmer bekanntzugeben
und der Verkäuferin die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen
den Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen
auszuhändigen.
Für den Fall, daß das Eigentumsrecht der Firma VOMM durch
Maßnahmen Dritter (Pfändung) oder durch besondere Ereignisse
(Konkurs des Kunden etc.) beeinträchtigt werden könnte,
ist der Kunde verpflichtet, der Firma VOMM umgehend Mitteilung zu
machen und dritte Personen auf das Eigentumsrecht der Verkäuferin
hinzuweisen.
Wird die Ware von dritter Seite gepfändet oder das Eigentum der
Verkäuferin durch andere Maßnahmen gefährdet, so hat
sie der Kunde hiervon unverzüglich unter Beifügung des Pfändungsprotokolls
und der eidesstattlichen Erklärung des Inhalts, daß es
sich bei dem von dem Dritten in Anspruch genommenen Gegenstand um
das Eigentum der Verkäuferin handelt, zu benachrichtigen.
Bei Verarbeitung der Vorbehaltsware wird der Eigentumserwerb nach
§ 950 BGB ausgeschlossen. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich
dadurch anteilmäßig auf das durch die Verarbeitung neu
entstandene Produkt.
Z a h l u n g s a r t: Rechnungen werden frühestens auf den Tag
der Lieferung ausgestellt. Der Kaufpreis ist mit der Rechnungserteilung
fällig. Die Rechnungsbeträge sind zahlbar innerhalb von
acht Tagen nach Rechnungsdatum abzüglich 2% Skonto, bzw. innerhalb
von 30 Tagen netto Kasse, wobei der Zahlungseingang bei der Firma
VOMM bzw. die Gutschrift auf dem Konto der Firma VOMM maßgeblich
ist. Die Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes
des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um eine
unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung des
Kunden.
Bei Zielüberschreitung werden angemessene, jedenfalls aber 2%
über dem jeweils geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank
liegende Verzugszinsen berechnet.
Auf Porto- und Verpackungskosten wird kein Skonto gewährt.
S o n s t i g e s: Geringfügige Änderungen, welche dem Fortschritt
dienen, behält sich die Firma VOMM vor. Abweichungen in der Ausführung
von Werkzeugen, welche die Funktion nicht beeinträchtigen, beruhen
auf Handarbeit und gelten als unvermeidbar.
E r f ü l l u n g s o r t u n d G e r i c h t s s t a n d: Erfüllungsort
für Lieferungen und Leistungen für alle sich aus dem Geschäft
ergebenden beiderseitigen Rechte und Pflichten ist Leichlingen. Gerichtsstand
ist Solingen. Dies gilt insbesondere auch für das gerichtliche
Mahnverfahren.
T e i l n i c h t i g k e i t: Sollte ein Punkt dieser Verkaufs-,
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen nichtig sein, so behalten alle
übrigen Punkte ihre volle Rechtskraft. Ein nichtiger Punkt ist
durch den rechtlich wirksamen zu ersetzen, der dem gewollten wirtschaftlich
am nächsten kommt.
A n z u w e n d e n d e s R e c h t: Soweit nichts anderes vereinbart
ist, gelten unabdingbar die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik
Deutschland.
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